Negativbescheinigung
Manchmal kann ein Produkt keiner bestimmten Warengruppe nach dem HS-System der Weltzollorganisation zugeordnet werden. Folglich wird das Produkt nicht zertifiziert, sondern es wird eine Negativbescheinigung erstellt, welche die Nichtzertifizierungspflicht bestätigt.
Die Erstellung einer Negativbescheinigung demnach verpflichtend, z.B. für den Zoll (wenn weder nach GOST, noch nach EAC-Zertifizierungspflicht besteht), den Handel (wenn der HS-Code der Warengruppe nicht eindeutig zugeordnet werden kann), den Brandschutz!
Benötigte Dokumente für einen optimalen Ablauf:
- Zolltarifnummer
- Herstellerinformationen (Firmenname, Adresse etc.)
- Produktbeschreibung (genauee Produktbezeichnung, technische Daten, Anwendungsbereich)
- Kaufvertrag (Kopie)
- Rechnung, Frachtbrief (Kopien).