Einige unserer Dienstleistungen…
… nicht zögern, direkt nach mehr (an)fragen, nichts ist unmöglich!
Zertifizierung gemäß den Vorschriften der Zollunion
Wenn Sie Ware in die Zollunion (ZU)/Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) einführen möchten, sind Sie verplichtet die Vorgaben der technischen Regelwerke (TR ZU) einzuhalten. Dafür benötigt man, je nach Warengruppe, ein Zertifikat oder eine Deklarierung der einführenden Ware. Diese werden von den Zollbehörden verlangt und bestätigen, dass die Ware regelkonform eingeführt und vertrieben/betrieben werden kann. Sie können sowohl einzelne Produkte als auch Produktserien zertifizieren/deklarieren.
Negativbescheinigung
Manchmal kann ein Produkt keiner bestimmten Warengruppe nach dem HS-System der Weltzollorganisation zugeordnet werden. Folglich wird das Produkt nicht zertifiziert, sondern es wird eine Negativbescheinigung erstellt, welche die Nichtzertifizierungspflicht bestätigt. Die Erstellung einer Negativbescheinigung demnach verpflichtend, z.B. für den Zoll (wenn weder nach GOST, noch nach EAC-Zertifizierungspflicht besteht), den Handel (wenn der HS-Code der Warengruppe nicht eindeutig zugeordnet werden kann), den Brandschutz! Benötigte Dokumente für einen optimalen Ablauf: - Zolltarifnummer - Herstellerinformationen (Firmenname, Adresse etc.) - Produktbeschreibung (genauee Produktbezeichnung, technische Daten, Anwendungsbereich) - Kaufvertrag (Kopie) - Rechnung, Frachtbrief (Kopien).
Normierung von Messtechnik
Die gesamte Messtechnik, die in der EAWU betrieben wird, unterliegt einer gesetzlichen Normierungspflicht. Alle Gerätschaften, ob gerade produziert, repariert oder importiert, müssen gemäß den Standards der Zollunion normiert und die entsprechenden Toleranzen festgelegt werden. Darüber hinaus sind Nachjustierungen in bestimmten Zeitabständen verpflichtend. Die Ergebnisse der Normierung werden sowohl in der Bedienungsanleitung als auch im technischen Pass festgehalten!
Lokale Antragstellung
Als lokaler Antragsteller sind wir Ihr unabhängiger Partner und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gegenüber Kunden und staatlichen Institutionen und gewahrt bleiben!

ADA - TECH

Wir sind …

… eine Firma, gegründet von pragmatischen und dynamischen Unternehmern um seinen Kunden aus aller Welt Zertifizierungsdienstleistungen in und für die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU – Kasachstan, Kirgisistan, Armenien, Russland, Weißrussland) anzubieten. Unser Netzwerk von Experten kümmert sich um all Ihre Belange bezüglich der EAC-Zertifizierung, damit Sie Ihre Waren sorgenlos einführen, vertreiben und betreiben dürfen!

ADA-TECH tritt als lokaler Antragsteller auf. Dieser ist für ein gültiges EACZertifikat im eurasischen Wirtschaftsraum unumgänglich!

Wir haben uns bewusst dazu entschieden, Sie nicht mit einer Informationsflut zum Thema Zertifizierung zu „erschlagen“! Dazu gibt es zuhauf im world wide web. Sie können Tage damit verbringen sich einzulesen und trotzdem werden nicht alle Fragen beantwortet sein!

Deshalb – sparen Sie Ihre wertvolle Zeit, kontaktieren Sie unsere Experten und erhalten eine auf Sie zugeschnittene Lösung!

Ihr Ziel ist es ein einwandfreies und gültiges Dokument für Ihre Produkte zu erhalten, und zwar nach dem Minimax-Prinzip? …

… unsere Kompetenz, Ihre Zeit- und Kostenersparnis!
Erforderliche Dokumente für die Erstbewertung
Zolltarifnummer
Prospekte
Technische Dokumentation
Datenblätter
FAQ
EAC?
EAC?
Abkürzung für Eurasian Conformity – eine Kennzeichnung für Waren die in der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) in Verkehr gebracht werden, ähnlich dem europäischen CE-Zeichen.
Antragsteller?
Antragsteller?
Ausschließlich eine juristische Person innerhalb der EAWU.
Persönliche Vor-Ort Prüfung?
Persönliche Vor-Ort Prüfung?
Persönliche Prüfungen am Ort der Warenherstellung sind für EAC-Zertifizierungen i.d.R. verpflichtend! Es gibt Ausnahmen, sprechen Sie uns an !
EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration?
EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration?
Wie so oft, es kommt drauf an. Beide sind verpflichtende Dokumente, deren Genehmigung zur Einfuhr und Inverkehrbringen von Waren in der EAWU befähigt. Im Wesentlichen liegen die Unterschiede im Registrierungsprozedere, d.h. eine Deklaration hat weniger zu erfüllende Aufgaben/Auflagen. Ob EAC-Zertifikat oder EAC-Deklaration benötigt werden, lässt sich anhand der Zolltarifnummer bestimmen.